Stadt bestätigt Eingang Einwohnerantrag und informiert über Prüfung
Die Stadt Halle (Saale) hat mit Schreiben vom 09. Mai 2012 dem Förderverein den Eingang des Einwohnerantrages "Die Zukunft der Parkeisenbahn muss dauerhaft gesichert werden!" bestätigt und darüber informiert, dass derzeit speziell die Zulässigkeit (Zahl der antragsberechtigten Einwohner) geprüft wird.
Nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt muss ein Einwohnerantrag in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von mindestens 7.000 antragsberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Von den mehr als 15.000 Unterschriften des Antrages entfallen etwas mehr als 11.000 auf Einwohner der Stadt Halle (Saale).
Der Stadtrat will vsl. im Juni über die Zulässigkeit entscheiden und ggf. eine inhaltliche Befassung vornehmen.
Aktualisiert (Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 19:35 Uhr)
